Wenn Geschwindigkeit so entscheidend ist, warum dann nicht früher beginnen? Warum nicht einen Menschen konservieren, solange er noch lebt, bevor überhaupt ein ischämischer Schaden entsteht?
Die Frage ist berechtigt; dagegen sprechen rechtliche und biologische Gründe. Der andere Grund ist biologischer Natur und würde allein schon ausreichen.

Das Gesetz zieht die Grenze, und zwar an der richtigen Stelle
Eine Kryokonservierung darf erst beginnen, wenn der Tod nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben festgestellt wurde. Würde man das Verfahren bei einem lebenden Menschen einleiten, wäre das Totschlag.
Das ist keine Formalie, die ein cleverer Anbieter umgehen könnte. Diese Vorgabe grenzt medizinisches Handeln von einer Tötung ab; seriöse Organisationen halten sich daran.
Diese Einschränkung hat allerdings auch Nachteile, die offen benannt werden sollten. Aus biologischer Sicht wäre ein früherer Beginn ideal, doch das Gesetz lässt ihn nicht zu; deshalb geht vor jeder Kryokonservierung wertvolle Zeit verloren.
Dieser unvermeidliche Zeitverlust wird auch im Beitrag »Der Wettlauf gegen den Zellzerfall« beschrieben: Die Kryokonservierung darf erst beginnen, wenn der Tod festgestellt wurde.
Für die rechtlich verbindliche Feststellung des Todes gelten definierte Kriterien. Was diese Kriterien bedeuten und warum sie für die Kryokonservierung wichtig sind, erläutert der Beitrag zum Todesbegriff in der Biostase.
Ein Sonderfall sollte gesondert betrachtet werden. In manchen Rechtsordnungen darf ein Mensch den Zeitpunkt seines eigenen Todes rechtmäßig selbst bestimmen.
Auch in diesem Fall beginnt die Konservierung erst nach dem Tod. Der Todeszeitpunkt steht dann im Voraus fest, sodass das Team bereits vor Ort und einsatzbereit sein kann.
Das kann die Qualität der Kryokonservierung erheblich verbessern. Ist der Todeszeitpunkt absehbar, lassen sich der Bereitschaftseinsatz und die anschließende Stabilisierung am besten vorbereiten, sodass zwischen Herzstillstand und dem Beginn der Kühlung nur Sekunden liegen können, insbesondere für die Bereitschaft und Stabilisierung.
Auch dann wird ein verstorbener Mensch konserviert; der Beginn des Verfahrens verschiebt sich also nicht auf die Zeit vor dem Tod. Das Verfahren beginnt weiterhin erst nach der Feststellung des Todes; dabei gelten die jeweiligen rechtlichen Vorgaben, gemäß dem EU-Rechtsrahmen oder dem der USA.
Die rechtlichen Vorgaben lassen hier also keinen Spielraum. Bei einer früheren Konservierung drohen also nicht lediglich rechtliche Schwierigkeiten. Eine solche Konservierung wäre vielmehr als Totschlag zu werten, und das zu Recht.
Schon das Verfahren wäre tödlich
Selbst wenn man die Rechtslage außer Acht ließe, wäre das Verfahren für einen lebenden Menschen tödlich.
Zur Vitrifikation wird der größte Teil des Körperwassers durch Kryoprotektiva ersetzt. Bei Körpertemperatur sind diese Substanzen giftig.
Deshalb werden sie gekühlt über die Blutgefäße in den Körper eingebracht, der zuvor bereits auf nahe 0 °C heruntergekühlt wurde; die Kälte verlangsamt sowohl die Reaktionen der Kryoprotektiva als auch die Stoffwechselvorgänge im Körper.
Daraus ergibt sich jedoch ein weiteres Problem. Bei dieser Temperatur kann das Herz nicht mehr schlagen.
Die für die Perfusion mit Kryoprotektiva erforderlichen Bedingungen sind mit dem Leben nicht vereinbar. Die beiden Voraussetzungen schließen einander aus.
Erst bei extrem tiefen Temperaturen entfalten die Substanzen keine schädliche Wirkung mehr, weil dann auch die dafür verantwortlichen chemischen Reaktionen zum Erliegen kommen.
Ein Mensch würde es mit den heute verfügbaren Mitteln nicht überleben, wenn sein Körper mit diesen Substanzen durchströmt und anschließend bis zur Vitrifikation abgekühlt würde.
Die Bedingungen, unter denen eine Konservierung möglich ist, sind zugleich mit dem Leben unvereinbar. Ein Mensch lässt sich daher derzeit nicht kryokonservieren und zugleich am Leben erhalten.
Manche fragen, ob sich der Körper nicht abwechselnd etwas abkühlen und mit kleinen Mengen Kryoprotektiva durchströmen ließe. Jeder einzelne Schritt wäre für sich genommen ebenso tödlich.
Es gibt keine Konzentration von Kryoprotektiva, die die Eisbildung verhindert und zugleich für einen Menschen verträglich ist. Es gibt keine Temperatur, bei der chemische Reaktionen zum Stillstand kommen und das Herz trotzdem weiterschlägt.
Deshalb ist es auch so schwierig, die Kryokonservierung rückgängig zu machen. Beim Wiedererwärmen müssten sämtliche Schäden behoben werden, die durch die giftige Wirkung der Kryoprotektiva entstehen und eine Kryokonservierung am lebenden Menschen ausschließen.
Welche Voraussetzungen eine Kryokonservierung am lebenden Menschen hätte
Interessanter ist die Frage, ob eine Kryokonservierung am lebenden Menschen künftig möglich sein könnte. Dafür müssten zunächst bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Mindestens drei Voraussetzungen wären nötig. Kryoprotektiva müssten bei höheren Temperaturen ungiftig sein oder sich so schnell entfernen lassen, dass sie keine Schäden verursachen.
Der gesamte Körper müsste sich wieder erwärmen lassen, ohne dass dabei Eis entsteht. Dass dieses Problem bislang ungelöst ist, ist ein wesentlicher Grund dafür, dass eine Wiederbelebung derzeit nicht möglich ist.
Außerdem müsste sich das Verfahren bei einem großen Tier nachweislich rückgängig machen lassen, bevor ein Einsatz beim Menschen zu verantworten wäre.
Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, ist umfangreiche Forschung nötig; organisatorische Änderungen reichen nicht aus. Über die bisherigen Forschungserfolge berichtet der Beitrag »Fortschritte im Feld«.
Selbst dann würde sich die rechtliche Frage nicht von selbst klären. Ein reversibles Verfahren bei einem lebenden Patienten wäre ein chirurgischer Eingriff, für den entsprechende Anforderungen an die Sicherheit sowie an die Aufklärung und Einwilligung gelten müssten; Näheres erläutert der Beitrag zur Einwilligung nach Aufklärung.
Von alldem ist man weit entfernt. Wer eine solche Anwendung als unmittelbar bevorstehend darstellt, weckt unrealistische Erwartungen und gefährdet damit die Glaubwürdigkeit des Forschungsgebiets.
Eine ehrliche Einschätzung muss deshalb vorsichtig ausfallen. Erst nach der Feststellung des Todes darf das Team beginnen; dann muss es möglichst schnell handeln, so schnell, wie es die Zeit erlaubt.
Kurz gesagt: Einen lebenden Menschen zu kryokonservieren wäre rechtswidrig und würde mit den heutigen Verfahren zum Tod führen. Eine Kryokonservierung beim Menschen kann erst beginnen, nachdem der Tod nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben festgestellt wurde.
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