Wer fragt, was das kostet, bekommt meist eine einzige große Zahl genannt und lässt es dabei bewenden. Die Zahl stimmt zwar, sagt aber wenig darüber aus, wie sich die Kosten zusammensetzen.
Tatsächlich gibt es zwei getrennte Posten. Die Posten unterscheiden sich darin, wann sie fällig werden und wie sie finanziert werden; nur einer wird regelmäßig aus eigener Tasche bezahlt.
Im Folgenden erklären wir, was die beiden Posten umfassen, welche Leistungen bei der Konservierung des ganzen Körpers oder nur des Gehirns enthalten sind und warum die zweite Variante deutlich günstiger ist.

Zwei getrennte Kostenposten
Der erste Posten ist die Mitgliedschaft. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 50 Euro im Monat oder 500 Euro im Jahr und ist für die Dauer der Mitgliedschaft zu zahlen; alternativ ist eine Einmalzahlung von 15.000 Euro möglich.
Die Mitgliedschaft mit Einmalzahlung ist kein separates Angebot. Die 15.000 werden auf die spätere Konservierungsgebühr angerechnet, sodass für Mitglieder mit dieser Zahlungsweise bei einer Ganzkörperkonservierung noch 185.000 statt 200.000 zu zahlen sind.
Die Mitgliedschaft finanziert die Einsatzbereitschaft. Die Beiträge finanzieren das Training und die Einsatzbereitschaft der Bereitschaftsteams sowie die Verwaltung der Verträge und der Finanzierung; Mitglieder erhalten zudem einen günstigeren Konservierungspreis.
Der zweite Posten ist die Konservierungsgebühr selbst. Die Gebühr ist hoch, fällt aber nur einmal an: zum Zeitpunkt der Konservierung.
Diese Unterscheidung ist wichtig, denn Mitgliedsbeiträge und Konservierungsgebühr werden oft dargestellt, als müssten sie gemeinsam bezahlt werden. Wie sich die Mitgliedsbeiträge zusammensetzen, erläutert der entsprechende Artikel.
Die beiden Konservierungspreise
Ganzkörperkonservierung kostet 200.000 Euro für Mitglieder und 230.000 Euro für Nichtmitglieder.
Die Konservierung ausschließlich des Gehirns kostet 75.000 Euro für Mitglieder und 115.000 Euro für Nichtmitglieder.
Die ersten Schritte sind bei beiden Verfahren gleich. Die Einsatzbereitschaft, die Stabilisierung und die Durchspülung mit einer Kälteschutzlösung erfordern bei beiden Verfahren denselben Aufwand.
Mitglieder zahlen weniger, weil sie mit ihren Beiträgen bereits über Jahre die Einsatzbereitschaft finanziert haben. Bei einem kurzfristigen Beitritt muss der Einsatz ohne längere Vorbereitung organisiert werden.
Auf der öffentlich zugänglichen Kostenseite sind alle Posten einzeln aufgeführt.
Warum die Konservierung nur des Gehirns weniger kostet
Die Konservierungsgebühr deckt sowohl das Verfahren selbst als auch die anschließende Lagerung ab.
Bei Ganzkörperkonservierung sind das 80.000 Euro für das Verfahren plus 120.000 Euro für die Lagerung. Zusammen sind das 200.000.
Bei der Konservierung nur des Gehirns entfallen 60.000 Euro auf das Verfahren und 15.000 Euro auf die Lagerung. Zusammen sind das 75.000.
Die Kosten für das Verfahren liegen vergleichsweise nah beieinander: 80.000 gegenüber 60.000. Bei der Lagerung ist der Unterschied deutlich größer: 120.000 gegenüber 15.000.
Beim Verfahren unterscheiden sich die Kosten nur in vier Punkten: Transport, Abkühlung, Qualitätssicherung und der damit verbundenen Arbeitszeit. Die Kosten für Materialien, das Einbringen der Kälteschutzmittel und die anteilige Nutzung der Ausrüstung sind in beiden Fällen gleich.
Bei der Lagerung sieht es anders aus. Ein Gehirn benötigt wesentlich weniger Platz als ein ganzer Körper. Die Kosten für flüssigen Stickstoff richten sich nach der benötigten Menge und fallen über Jahrzehnte an.
Der Preisunterschied erklärt sich also vor allem durch den Lagerungsaufwand, nicht durch Qualitätsunterschiede bei der Konservierung. Das wird selten deutlich gemacht.
Die Konservierung nur des Gehirns beruht auf einer zentralen Annahme der Kryonik: dass die persönliche Identität in der Struktur des Gehirns verankert ist und der übrige Körper dafür nicht erforderlich ist. Sollte diese Annahme falsch sein, wäre damit auch die Grundlage für die günstigere Variante hinfällig.
Wer die Mittel für die Lagerung verwaltet
Die Beträge von 120.000 und 15.000 Euro fließen nicht an Tomorrow.bio. Die Beträge gehen an eine vom operativen Unternehmen getrennte Stiftung, die die langfristige Lagerung der Patienten finanziert und organisiert.
Diese Trennung soll die Mittel für die Lagerung absichern. Würde das operative Unternehmen die Mittel für die Lagerung selbst verwalten, wären sie von seiner wirtschaftlichen Entwicklung abhängig.
Deshalb fallen nach der Konservierung auch keine weiteren Zahlungen an. Die Kosten der Lagerung werden vollständig im Voraus bezahlt; spätere Rechnungen sind nicht vorgesehen.
Die Patienten werden in der Schweizer Einrichtung der European Biostasis Foundation untergebracht, in Dewargefäßen mit flüssigem Stickstoff.
Wie sich die Konservierungsgebühr finanzieren lässt
Kaum jemand bezahlt die 200.000 Euro aus eigenen Ersparnissen; das ist im Finanzierungsmodell auch nicht erforderlich.
Die meisten Mitglieder nutzen eine Risikolebensversicherung, deren Versicherungssumme direkt an den Anbieter ausgezahlt wird und nicht in den Nachlass fällt.
Wer die Versicherung in jungen Jahren und bei guter Gesundheit abschließt, zahlt meist einen überschaubaren monatlichen Beitrag.
Eine Risikolebensversicherung hat eine begrenzte Laufzeit, deren Ende man bei der Finanzierungsplanung berücksichtigen sollte. Vor der Entscheidung sollte man die Vorzüge und Nachteile einer Risikolebensversicherung mit denen einer Kapitallebensversicherung vergleichen.
Eine Versicherung ist nicht die einzige Finanzierungsmöglichkeit. Weitere Möglichkeiten sind eigene Ersparnisse, eine testamentarische Verfügung oder ein Trust, und der Artikel zu den Finanzierungsmöglichkeiten erläutert diese Varianten.
Davon, die Finanzierung den Angehörigen zu überlassen, raten wir ausdrücklich ab, da solche Vereinbarungen an absehbaren Problemen scheitern können.
Für welchen Weg man sich auch entscheidet: die Finanzierung muss zu Lebzeiten geregelt werden. Die Finanzierung beider Posten wird im Voraus geklärt, damit sich später nicht die Hinterbliebenen darum kümmern müssen.
Wovon die Finanzierungskosten abhängen
Die Konservierungsgebühr steht fest. Die Kosten ihrer Finanzierung können dagegen unterschiedlich hoch ausfallen.
Die Versicherungsbeiträge hängen vom Alter und vom Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss ab. Wer später abschließt, muss für denselben Schutz mit höheren Beiträgen rechnen und erhält unter Umständen keinen Vertrag mehr.
Auch der Mitgliedsstatus wirkt sich aus. Nur bei fortbestehender Mitgliedschaft gelten die günstigeren Gebühren: 200.000 statt 230.000 für die Ganzkörperkonservierung und 75.000 statt 115.000 für die Konservierung nur des Gehirns.
Für Studierende und Mitglieder mit geringem Einkommen gibt es einen ermäßigten Beitrag, denn ein einheitlicher Betrag belastet Menschen je nach ihren finanziellen Möglichkeiten unterschiedlich stark.
Erklärtes Ziel ist, dass diese Summen sinken statt steigen. Lagerung, Ausrüstung und Bereitschaft verursachen weitgehend feste Kosten, die sich mit einer wachsenden Mitgliederzahl auf mehr Menschen verteilen.
Wer den Abschluss hinauszögert, muss mit ungünstigeren Finanzierungsmöglichkeiten rechnen. Wer wartet, muss mit höheren Beiträgen und einer geringeren Auswahl an Versicherungsverträgen rechnen.
Nichts davon soll die Summe kleinreden. Es geht um eine erhebliche finanzielle Verpflichtung, die man anhand konkreter Kosten beurteilen sollte.
Wer die Kosten weiterhin als entscheidendes Hindernis sieht, sollte sich vor einer Entscheidung die Kostenaufstellung ansehen und prüfen, ob eine solche Finanzierung tatsächlich nur für sehr Reiche infrage kommt.
Kurz gesagt: Bei der Kryokonservierung fallen in der Regel laufende Mitgliedsbeiträge an; das Verfahren und die Lagerung werden separat finanziert. Die Konservierung nur des Gehirns ist vor allem deshalb günstiger, weil sie bei der langfristigen Lagerung deutlich weniger Platz benötigt.
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