Argumente, Ethik und Missverständnisse

Ist Kryonik ethisch vertretbar?

Eine nüchterne ethische Bewertung der Kryonik anhand dreier zentraler Einwände: Widerspricht sie dem natürlichen Lauf von Leben und Tod, verschwendet sie Ressourcen oder ist sie egoistisch?

Kryonik wird schnell als unethisch bezeichnet, oft noch bevor überhaupt benannt wird, gegen welches ethische Prinzip sie verstoßen soll. Hier lohnt sich eine genauere Prüfung: Viele Einwände ließen sich ebenso gegen medizinische Eingriffe vorbringen, die längst allgemein akzeptiert sind. Andere beruhen eher auf Unbehagen als auf einem schlüssigen moralischen Argument. Dieser Artikel prüft die Argumente beider Seiten und unterscheidet begründete Bedenken von spontaner Ablehnung.

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Die zentralen ethischen Fragen betreffen die transparente Aufklärung, die informierte Einwilligung und den Zugang zum Verfahren.

Das wichtigste Argument für die Kryonik

Das zentrale ethische Argument für die Kryonik lässt sich knapp formulieren. Wenn die personale Identität in den Strukturen des Gehirns verankert ist und diese sich über den medizinisch festgestellten Tod hinaus erhalten lassen, könnte die kryonische Konservierung zumindest eine theoretische Chance eröffnen, später weiterzuleben. Aus dieser Sicht wäre der rechtlich festgestellte Tod nicht zwangsläufig das endgültige Ende. Die Konservierung wäre vielmehr der Versuch, eine spätere Wiederbelebung zu ermöglichen. Für Befürworter der Kryonik ist daher nicht der ärztlich festgestellte Tod entscheidend, sondern der sogenannte informationstheoretische Tod. Damit bezeichnen sie einen hypothetischen Zustand, in dem die für Gedächtnis und Persönlichkeit maßgeblichen Strukturen unwiederbringlich zerstört sind. Wer sich für Kryonik entscheidet, möchte sich die Möglichkeit erhalten, eines Tages weiterzuleben, ohne dadurch anderen unmittelbar zu schaden. Eine Maßnahme, die ein Leben schützen soll und anderen nicht schadet, gilt im Allgemeinen nicht als ethisch verwerflich. Wer Kryonik dennoch grundsätzlich für unethisch hält, muss daher zusätzliche Gründe anführen. Die drei stärksten Einwände lauten:

Einwand 1: Kryonik greift in den natürlichen Lauf von Leben und Tod ein

Dahinter steht die Vorstellung, der Tod gehöre zum Leben und verleihe ihm womöglich erst Bedeutung. Demnach wäre jeder Versuch, den Tod hinauszuzögern, eine unzulässige Grenzüberschreitung. Das Problem dabei ist, dass sich mit diesem Argument nahezu jeder lebensverlängernde Eingriff ablehnen ließe. Auch Impfungen, Antibiotika, Organtransplantationen und Defibrillatoren greifen in natürliche Krankheitsverläufe ein und können verhindern, dass Menschen vorzeitig sterben. Niemand hält eine Herztransplantation allein deshalb für unethisch, weil sie in einen natürlichen Verlauf eingreift. Kryonik verfolgt grundsätzlich dasselbe Ziel, nämlich das Leben zu verlängern. Anders als bei etablierten medizinischen Verfahren könnte die eigentliche Behandlung jedoch erst in einer ungewissen Zukunft stattfinden. Natürlichkeit allein ist ohnehin kein Maßstab für ethische Vertretbarkeit: Auch natürliche Vorgänge können grausam sein, während künstliche Eingriffe Menschen helfen können. Wer eine Lebensverlängerung um fünf Jahre für vertretbar hält, eine Verlängerung um mehrere Jahrzehnte aber für unethisch, muss diese Grenze begründen.

Einwand 2: Kryonik bindet Mittel, die anderswo sinnvoller eingesetzt werden könnten

Dieser Einwand verdient eine sorgfältige Prüfung. Dabei sind zwei Punkte zu berücksichtigen. Erstens wird die Konservierung in der Regel privat finanziert, häufig über eine Lebensversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung und andere öffentliche Haushalte werden dadurch normalerweise nicht belastet. Zweitens führt die Forschung auch dann nicht ins Leere, wenn eine Wiederbelebung nie gelingt. Forschung zur Kryoprotektion, zur Organkonservierung und zur therapeutischen Hypothermie kann auch der Transplantations- und Notfallmedizin zugutekommen. Heute muss ein Spenderherz binnen etwa vier bis sechs Stunden nach der Entnahme verpflanzt werden. Ein Ziel der Transplantationsforschung besteht darin, ganze Organe mithilfe der Vitrifikation zu konservieren und anschließend wieder sicher zu erwärmen. Gelingt dies, könnte sich das Zeitfenster für eine Transplantation erheblich verlängern. Es gibt daher keinen offensichtlichen Grund, Ausgaben für Kryonik grundsätzlich anders zu bewerten als sonstige private Ausgaben. Zudem könnte die damit verbundene Forschung auch außerhalb der Kryonik von Nutzen sein.

Einwand 3: Kryonik ist egoistisch

Der Vorwurf lautet, es sei selbstbezogen, länger leben zu wollen und dafür Geld auszugeben. Dieser Maßstab wird jedoch kaum je konsequent angelegt. Niemand hält es für egoistisch, eine Krebstherapie in Anspruch zu nehmen oder die eigenen Enkel aufwachsen sehen zu wollen. Auch alltägliche Vorsichtsmaßnahmen wie das Anlegen eines Sicherheitsgurts gelten nicht als Ausdruck von Selbstbezogenheit. Der Wunsch, länger zu leben, ist zutiefst menschlich. Medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen, um das eigene Leben zu verlängern, gilt üblicherweise als vernünftig und nicht als egoistisch. Der Beitrag „Ist Kryonik egoistisch?“ geht ausführlicher auf diese Frage ein. Kurz gesagt: Wer eine Entscheidung selbst finanziert und anderen damit nicht schadet, handelt nicht ohne Weiteres egoistisch. Andernfalls müsste derselbe Vorwurf auch für viele medizinische Behandlungen gelten.

Die entscheidenden ethischen Fragen

Das bedeutet nicht, dass Kryonik ethisch unproblematisch wäre. Entscheidend sind vielmehr konkrete Fragen: Ist angesichts der großen Unsicherheit eine informierte Einwilligung im eigentlichen Sinne überhaupt möglich? Klären die Anbieter ehrlich über die Erfolgsaussichten auf? Und wie lässt sich verhindern, dass das Verfahren dauerhaft wenigen Wohlhabenden vorbehalten bleibt? Auf solche konkreten Fragen sollte sich die ethische Debatte konzentrieren, denn sie lassen sich sachlich prüfen und zumindest im Grundsatz beantworten. Bloßes Unbehagen lässt sich dagegen weder sachlich prüfen noch argumentativ entkräften.

Kurz gesagt: Kryonik kann ethisch vertretbar sein, wenn die Anbieter transparent über Chancen und Risiken informieren, die Finanzierung Dritte nicht unzumutbar belastet und die Betroffenen auf dieser Grundlage frei einwilligen. Berechtigte ethische Bedenken betreffen vor allem den Zugang zum Verfahren, die Verantwortung der Anbieter und die Gefahr irreführender Versprechen.

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